
Kameradschaft ehem. Soldaten
Thülen-Radlinghausen
Kameradschaft ehemaliger Soldaten Thülen – Radlinghausen gegr.1897
Neufassung der Satzung im Jahr 2026
§ 1
Die " Kameradschaft ehemaliger Soldaten Thülen - Radlinghausen gegr. 1897" mit Sitz in Brilon - Thülen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Soldaten- und Reservistenbetreuung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Betreuung aktiver und ehemaliger Wehrdienstleistender, Zeit- und Berufssoldaten. Die Betreuung umfasst z. B. die Beratung über mit dem Soldat sein, aber auch mit dem Übergang in das Zivilleben zusammenhängenden Fragen. Zu den Aufgaben des Vereins gehört auch die Sammlung von Spenden für die Kriegsgräberfürsorge sowie die Organisation und Durchführung einer Gedenkveranstaltung anlässlich des Volkstrauertags.
§2
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Vereinsmitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5
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Ordentliches Mitglied kann jede unbescholtene Person mit deutscher Staatsangehörigkeit werden, die in der Bundeswehr oder der Nationalen Volksarmee in Ehren gedient hat.
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Ungediente Personen können der Kameradschaft beitreten, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich zu dieser Satzung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland bekennen.
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Über den Antrag auf Aufnahme entscheidet der Vorstand.
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Alle Mitglieder haben das Recht an allen Generalversammlungen, Veranstaltungen, Fahrten und auswärtigen Kameradschaftsfesten teilzunehmen.
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Alle Mitglieder haben das Recht und die Pflicht die Kameradschaft bei Pflege und Instandhaltungsarbeiten sowie bei allen anderen Aktivitäten zu unterstützen.
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Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
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Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag 12 Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit einfacher Mehrheit mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.
§6
Der Austritt eines Mitgliedes ist jederzeit möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und wird zum Ende des laufenden Monats wirksam. Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr ist jedoch zu entrichten. Eine auch anteilsmäßige Rückerstattung erfolgt nicht.
§ 7
Einmal jährlich findet eine ordentliche Generalversammlung statt. Termin, Ort und Tagesordnung werden durch den Vorstand festgelegt und zusammen mit der Einladung frühzeitig schriftlich bekannt gegeben.
§ 8
Die Mitglieder des Vorstands werden durch die Generalversammlung für den Zeitraum von 3 Jahren gewählt. Der Vorstand besteht aus nachfolgenden Posten: 1.Vorsitzender/Oberst, 2.Vorsitzender, Geschäftsführer, Schriftführer, Adjutant, Hauptmann, Fähnrich, 2x Fahnenoffizier, 2x Leutnant.
Es können zusätzliche Beisitzer gewählt werden.
§ 9
Wahlentscheidungen durch die Generalversammlung erfolgen mit einfacher Mehrheit. Dies gilt nicht für Beschlüsse über Neufassungen der Satzung bzw. Satzungsänderungen, die Mitgliedschaft des Vereins in einem regionalen oder überregionalen Verband sowie die Auflösung des Vereins; hierfür ist jeweils eine 3/4 Mehrheit erforderlich.
§ 10
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fallt das Vermögen des Vereins an die Schützenbruderschaft St. Hubertus Thülen e. V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke in Thülen zu verwenden hat.
Neufassung der Satzung durch die Generalversammlung am 07. März 2026 im Feuerwehrhaus Thülen beschlossen.
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Vorsitzender Oberst
2. Vorsitzender Hauptmann
Geschäftsführer Schriftführer
Fähnrich Adjutant
Fahnenoffizier Fahnenoffizier
Leutnant Leutnant